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Stellungnahme des Instituts für Graffiti-Forschung zu Graffiti und Strafrecht : http://de.indymedia.org/2005/04/112587.shtml Information des Deutschen Justizministeriums zu der am 17.6.2005 im Deutschen Bundestag, aufgrund einer Initiative der Grünen und der SPD, beschlossenen Erweiterung der Sachbeschädigungsparagrafen 303 und 304. Stellungnahme des Instituts für Graffiti-Forschung zum Berliner Anti-Graffiti-Kongress und zum Verein 'nofitti' : http://de.indymedia.org/2005/04/112858.shtml Auskünfte bezüglich Rechtsvertretung bei Anklage wegen Sachbeschädigung, Graffiti in Österreich: Österreichischer Rechtsanwaltskammertag: http://www.oerak.or.at/www/getFile.php Eine wesentliche Rolle bei der Höhe des Strafausmaßes im Falle einer Verurteilung wegen Sachbeschädigung spielt der dabei entstandene Schaden. Die Schadenssummen sind häufig unrealistisch hoch angesetzt. Das Institut für Graffiti-Forschung hat einen Link zu einem Unternehmen eingerichtet, das Beratung und Schätzung der Kosten bei Graffiti-Entfernung anbietet: http://www.graffitieuropa.org/graffitientfernung.htm Der Anlass zur Veröffentlichung dieser Seite war die Anfrage eines Rates der Stadt Göttingen (siehe unten). Die Beantwortung von Anfragen dieser Art gehören seit Jahren zum Standard der Instituts-Arbeit, daher behandeln en wir dieses Themenfeld hier exemplarisch.
Gerne nehmen wir auch Erfahrungen und Berichte aus anderen europäischen Städten auf, um eine breit gefächerte Information anzubieten. Eine Diskussion, die wir mit einem Jugendlichen aus der Schweiz zu diesem Thema führten, finden sie auf kingbart.htm. Eine sehr schöne Längsschnitt - Dokumentation über Graffiti in Göttingen finden sie auf der Seite "goettinger stadtinfo". Auf der rechten Seite die Graffiti-Briefmarke der Deutschen Post (2001) als ein überzeugendes Argument für die Anerkennung und Wahrnehmung von Graffiti als eigenständiger Kulturform. "Graffiti sind die älteste (visuelle, mediengebundene) Kommunikationsform der Menschheit. Die ersten Zeichen und Schriften entstanden ungefragt auf Flächen im öffentlichen Raum." (Siehe dazu auch die Definition des Begriffs Graffiti: http://graffitieuropa.org/definition.htm ) Zum Sinn oder Unsinn aufgeblähter Polizeiapparate - die Jagd auf Graffiti-Aktivisten machen - kann man geteilter Meinung sein. Meist wird hier auf Kosten der Öffentlichkeit "mit Kanonen auf Spatzen geschossen". Sonderkommissionen der Polizei sind jedoch Realität und jeder der sich auf Graffiti-Aktivitäten einlässt, sollte sich vorher gut informieren, damit es kein "böses Erwachen" gibt... Information zu allen im Zusammenhang mit Graffiti relevanten österreichischen Gesetzen bietet das Rechtsinformationssystem des Bundeskanzleramtes (Suchbegriff Sachbeschädigung eingeben): http://ris.bka.gv.at/bundesrecht/ Zur Rechtslage in Deutschland und die aktuellen parlamentarischen Diskussionen können sie sich am besten über die Datenbank des Deutschen Bundestags informieren, Suchbegriff Graffiti eingeben. Über die Seite http://www.inforiot.de/thema/graffiti.php kommen sie zu einigen Web-Adressen wo direktive, nützliche Verhaltensregeln im Falle von Beschuldigung und Verhaftung mitgeteilt werden: Einen umfassenden Überblick über legale Flächen für Sprayer (walls of fame) in verschiedenen deutschen Städten finden sie bei HipHop.de: http://www.hiphop.de/de/home.cfm?p=217&CFID=3446391&CFTOKEN=4613088 22.8.2005 Legale Wiener Wände - eine Lagebeschreibung und Nutzungsregeln finden sie auf http://www.wienerwand.at/ 26.07.2004
6.1.2004 Wandmalerei, Fassadengestaltung - einige schöne Beispiele aus Bremen und anderen Städten: http://www.mioch.net/ Während in manchen Städten seit Jahren überlegt wird, ob Wände für Sprayer freigegeben werden sollen, präsentieren andere Städte ihre (künstlerischen) Graffiti auf den offiziellen Seiten der Stadtinfo: Beispiele Schwerin und Leipzig . 4.12.2002 Auf die Anfrage wegen legalen Flächen in Frankfurt-Höchst
kam folgender Hinweis von Saul
Len: 18.8.2002 Info von FRESH zu legalen walls in Nürnberg: Also ich kenn nicht alle Orte, wo man legal sprühen
kann in Nürnberg! Die ich kenn, zähl ich mal auf: 2.8.2002 Legale Wände für Sprayer in Klagenfurt (Kärnten, Austria) Eine Anfrage beim Magistrat der Stadt Klagenfurt brachte rasche Aufklärung (innerhalb eines Tages) hinsichtlich der unten wiedergegebenen Problematik. Es erreichte uns ein e-mail von Frau Manuela Tertschnig aus dem Büro des Bürgermeisters, sie teilt folgende Flächen als offiziell freigegeben mit: 1.) pfeiler der autobahnbrücke über den lendkanal
(bitte nicht die pfeiler der eisenbahnbrücke!!!) Weiters kam ein FAX von Rene Cerne vom Klagenfurter Bürgerservice - in dem übermittelten Text werden drei legale Flächen bekanntgegeben:
Aus dem FAX geht weiters hervor, dass der Jugendreferent der Stadt auf der Suche nach weiteren legalen Flächen ist - Angebote von interessierten Bürgern werden unter der Klagenfurter Nummer 0463/537-2300 entgegengenommen. Abschließend erlauben wir uns, der Stadt Klagenfurt zu ihrem wirklich raschen Service zu gratulieren. In anderen Städten kann eine einfache Beantwortung dieser Art oft wochenlang dauern! Hier unsere Anfrage: 8.7.2002 Saul Len vom Frankfurter Graffiti-Archiv übermittelte einige interessante Web-Adressen: Bericht über das Vorgehen von BGS-Beamten gegen
Writer: Über die Seite kommen sie zu einigen
anderen Web-Adressen wo wirkliche, direktive Verhaltensregeln mitgeteilt
werden: 15.6.2002 Es kommen immer wieder (konstruiert wirkende) Anfragen, in denen kurz die Situation geschildert wird, dass Sprayer Probleme mit der Polizei haben. In der Graffiti-News Nr. 8 haben wir dazu (zum Raum Berlin) eine offizielle Antwort der Berliner Senatsverwaltung veröffentlicht. Hier eine Anfrage, die uns gestern erreichte - falls jemand generelle Auskunft geben kann, ersuchen wir um Mitteilung: guten tag! ein freund und ich waren "malen" da kam die polizei und verfolgte uns zu fuss über die autobahn!! ich konnte unerkannt entkommen, die tasche meines kollegen wurde mit samt busticket und namen von der polizei einkassiert!!! sie wissen das er es wad er hat es auch zugegeben!!! nur ich bin immer noch unerkannt!!!! ich bin 18 und mach ne ausbildung!! ich habe angst das mein kollege alles erzählt und mein name dabei fällt!! ich wollte fragen was mir passieren kann und wie ich mich gegen die polizei "schützen" kann????? 6.6.2002 Einen engagierten und informativen Artikel aus Neubrandenburg zur aktuellen politischen Diskussion über Graffiti finden sie in der Graffiti-News Nr.21! 1.3.2002 Saarbrücken:
Unser Brief an diverse Bürgermeister, Fraktionsmitglieder der Parteien und die größte Tageszeitung von Saarbrücken: Sehr geehrte Damen und Herren! Es wandte sich vor kurzem eine junge Künstlerin an uns, die beklagt, dass es für sie in Saarbrücken keine Möglichkeit gibt, legal an offiziellen Wänden zu sprayen. Es ist dies ein Problem, das im gesamten deutschsprachigen Raum immer wieder auftritt und leider mit eine der Ursachen für Illegalität und oft sehr unangenehme Konsequenzen für betroffene Jugendliche. Wir ersuchen sie daher, uns Möglichkeiten bekannt zu geben, die wir gerne an die betroffene Künstlerin weiterleiten. Mit freundlichen Grüssen, Institut für Graffiti-Forschung
13.3.2002
14.3.2002 liebe graffitiforschung, ist ja schon mal eine gute reaktion, dass der bezirksbürgermeister sich mit mir treffen möchte, nur ehrlich gesagt, weiss ich da nicht genau, was mich erwartet, vielleicht steht er mir dann mit dem kompletten bgs mop gegenüber und nimmt mich fest und hängt mir irgendwas an, obwohl ich nie was verbrochen hat, oder die wollen mich als spitzel oder so, nur da spiel ich net mit, weil ich keinen kontakt zur scene hab, bin eher für mich intressiert!!!
Sehr geehrter Herr Bürgermeister!
08.07.2009 Sehr
geehrte Damen und Herren, Mein
Name ist ... und ich sitze für die SPD im Rat der Stadt Göttingen
(Niedersachsen, Deutschland). Andere
Parteien versuchen zur Zeit, Graffitisprayern durch hohe Strafen und
restriktive Maßnahmen ihr Handwerk zu legen. Dabei ist jedoch deutlich
erkennbar, dass sich in unserer Stadt inzwischen eine Szene
herausgebildet hat, für die Sprayen nicht nur aufgrund der Illegalität
interessant ist, sondern die Ihre Bilder als Kunst verstehen. Da meine
Fraktion dieser Gruppe die Möglichkeit geben möchte, Ihre Kunst legal auszuüben, wollen wir bestimmte Wände von öffentlichen Gebäuden in
unserer Stadt (z.B. Schulwände, Sporthallen, Parkhäuser/Garagen usw.)
für Graffiti freigeben. Ich befinde mich zur zeit auf Research im Internet,
da ich mich informieren möchte, ob es in anderen Städten so etwas gibt
und ob dieses zu etwas geführt hat? Bei meinen Nachforschungen bin ich
auf Ihre Seite gestoßen und erbitte mir nun Ihre Hilfe, da ich auch bei
der Durchsuche Ihrer angebotenen links nicht fündig geworden bin. Mit
der Bitte um Antwort, ..., Sehr geehrter Herr ...! Sie sprechen hier eine Auseinandersetzung an, die offenbar in jeder Stadt neu geführt werden muss: Wir begrüßen die von ihnen angesprochene Linie, den spraywilligen Jugendlichen ‚legale Wände’ anzubieten. Eine Vorgangsweise, die heute international – bei klugen Stadtverwaltungen (etwa Potsdam, München, Innsbruck, Wien, ...) - verbreitet ist und die dazu führt, dass das kreative Potential gebunden wird und die Jugendlichen sich auf die eigentliche künstlerische Seite des Sprayens konzentrieren können... Ergebnis sind meist sehr schöne Werke an den "walls of fame" einerseits, andererseits die Reduktion ‚wilder’ Werke – dass es diese aber auch weiterhin in einem gewissen Ausmaß geben wird, liegt in der Eigenart dieser Kommunikations- und Kulturform... Als katastrophal
erweisen sich hingegen restriktive Maßnahmen: Wir sind gerne bereit – sollte die Stadt Göttingen dies wünschen – ein Gutachten zu erstellen. Abgesehen davon würden wir uns freuen, wenn sie uns über die weiteren Entwicklungen am laufenden halten. Mit freundlichen Grüssen S. Schaefer-Wiery Einige Worte zur weiteren Entwicklung der Kommunikation mit Göttingen: Der Ratsherr rührte sich noch einige Male bei uns, bat aber darum, nichts davon im Internet zu veröffentlichen. Wir kennen inzwischen diese Form der Geheimniskrämerei sehr gut. Meist wird auf diese Art versucht, besonders billig zu einem Gutachten zu kommen und Argumente zu akquirieren, die dann meist ohne Nennung der Quelle genützt werden ... . Hier einige Infos zu 'walls of fame' in anderen europäischen Städten: In Innsbruck/Austria musste die Anerkennung der american graffiti als eigener Kulturform hart erkämpft werden. Es gab sogar Versuche eines Politikers, Kopfgeldprämien für Hinweise auf Sprayer durchzusetzen. Umso mehr freuen wir uns, dass inzwischen ein relativ großes Gelände für künstlerische Aktivitäten freigegeben wurde: ... 'Nach langen Diskussionen schloss sich auch die Stadt Innsbruck der Vorgangsweise kluger Stadtverwaltungen an und stellt mit einstimmigen Stadtsenatsbeschluss Flächen für Sprayer zur Verfuegung. Folgende Graffiti-Wände stehen ob sofort für die künstlerische Gestaltung zur Verfügung: Rund 100 Laufmeter an der gesamten Leichtathletiktribüne (Tivoli-Alt), 6 Meter Betonwand im Süden vor dem Garderobengebäude und 16 Meter beim Nordeingang (Einfahrtstor) des Tivoli-Alt-Stadions. An der Rückseite des Haupteingangs des Tivoli Schwimmbades sind es 34 Meter, beim Osteingang (Anton-Eder-Strafle) 16 Meter. Beim Eingang zu den Stehplätzen Nord im Tivoli-Alt können 6 Meter und 4 Meter beim Südeingang bemalt werden. Zur Spraydose kann auch in der Fußgängerunterführung zwischen Tivoli Alt und Eisstadion und an der Begrenzungsmauer zwischen Montessoristrasse und Areal Eisstadion gegriffen werden. Die Flächen werden unentgeltlich den Graffiti-Künstlern zur Verfügung gestellt: auf eigene Kosten, Verantwortung und Haftung und jederzeit widerrufbar.' ... In Wien gibt es insgesamt drei große legale Wände: zwei im Bereich des Donaukanals (wovon eine bis 2006 wegen Bauarbeiten gesperrt ist) und eine auf der Donauinsel im Bereich Nordbrücke (Floridsdorf). Vorbildlich ist die Vorgangsweise der Stadt Potsdam: Sind 'Graffiti' Kunst?
Norbert Siegl, ifg, 2009
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