Institut für Graffiti-Forschung:
Graffiti und Strafrecht,
Sachbeschädigung in D und A
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Siehe dazu auch Graffiti-News Nr. 351 -
http://www.graffitieuropa.org/news/351.htm
- Landfriedensbruch und Kriminelle Vereinigung
Information des Deutschen
Justizministeriums zu der am 17.6.2005 im Deutschen Bundestag, aufgrund
einer Initiative der Grünen und der SPD, beschlossenen Erweiterung der Sachbeschädigungsparagrafen
303 und 304 (siehe unten).
Stellungnahme des Instituts für
Graffiti-Forschung zum Berliner Anti-Graffiti-Kongress und zum Verein 'nofitti'
: http://de.indymedia.org/2005/04/112858.shtml
Der Begriff Graffiti in einer Kurzinformation der
Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages, Verfasserangabe:
RD Hans Anton Hilgers: http://www.bundestag.de/bic/analysen/2005/2005_07_14a.pdf und
hier die wissenschaftliche Definition der Begriffe Graffiti ( www.graffitieuropa.org/definition.htm
) und Street-Art ( http://www.graffitieuropa.org/streetart.htm
).
Auskünfte bezüglich Rechtsvertretung bei Anklage
wegen Sachbeschädigung, Graffiti in Österreich und Deutschland:
Österreichischer Rechtsanwaltskammertag: http://www.oerak.or.at/www/getFile.php
Tuchlauben 12, A-1010 Wien, Tel.: (01) 535 12 75-0, E-Mail: rechtsanwaelte@oerak.at
Bürozeiten: Mo - Do 8.00 - 17.15 Uhr, Fr 8.00 - 13.00 Uhr
Rechtsvertretung in Graffiti-Angelegenheiten in
Deutschland: http://www.drgau.de/
Auzüge aus bisherigen Urteilen:
http://www.drgau.de/urteile.php
Auszüge aus dem deutschen Strafgesetzbuch
(Quelle: dejure.org, http://dejure.org/gesetze/StGB
)
§ 303, Sachbeschädigung
(1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe
bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
§ 304, Gemeinschädliche Sachbeschädigung
(1) Wer rechtswidrig Gegenstände der Verehrung einer im Staat bestehenden
Religionsgesellschaft oder Sachen, die dem Gottesdienst gewidmet sind, oder Grabmäler,
öffentliche Denkmäler, Naturdenkmäler, Gegenstände der Kunst, der Wissenschaft oder des Gewerbes, welche in öffentlichen Sammlungen aufbewahrt werden oder öffentlich aufgestellt sind, oder Gegenstände, welche zum öffentlichen Nutzen oder zur Verschönerung öffentlicher Wege, Plätze oder Anlagen dienen, beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren
oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Beide Paragrafen wurden 2005 um folgenden Passus
ergänzt: „Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild
einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend
verändert.“
Auszüge aus dem österreichischen Strafgesetz
(Quelle: http://www.ris.bka.gv.at/
Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)
Strafbare Handlungen gegen fremdes Vermögen
§ 125, Sachbeschädigung: Wer eine fremde Sache zerstört, beschädigt, verunstaltet
oder unbrauchbar macht, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.
§ 126, Schwere Sachbeschädigung: Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen ist zu bestrafen, wer eine
Sachbeschädigung begeht
- an einer Sache, die dem Gottesdienst oder der Verehrung durch
eine im Inland bestehende Kirche oder Religionsgesellschaft gewidmet
ist,
- an einem Grab, einer anderen Beisetzungsstätte, einem Grabmal
oder an einer Totengedenkstätte, die sich in einem Friedhof oder einem der Religionsübung dienenden
Raum befindet,
- an einem öffentlichen Denkmal oder an einem Gegenstand, der
unter Denkmalschutz steht,
- an einer Sache von allgemein anerkanntem wissenschaftlichem,
volkskundlichem, künstlerischem oder geschichtlichem Wert, die sich
in einer allgemein zugänglichen Sammlung oder sonst an einem solchen
Ort oder in einem öffentlichen Gebäude befindet,
- an einer Einrichtung, Anlage oder anderen Sache, die der
öffentlichen Sicherheit, der Verhütung oder Bekämpfung von Katastrophen, dem öffentlichen Gesundheitsdienst, der
öffentlichen Versorgung mit Wasser, Licht, Wärme oder Kraft oder dem öffentlichen
Verkehr dient, oder an einer für diesen Verkehr oder sonst für öffentliche Zwecke bestimmten
Fernmeldeanlage,
- an einem Wehrmittel oder an einer Einrichtung oder Anlage, die
ausschließlich oder vorwiegend der Landesverteidigung oder dem Schutz
der Zivilbevölkerung gegen Kriegsgefahren dient, und dadurch die Landesverteidigung oder die Einsatzbereitschaft des Bundesheeres
gefährdet, einen den Zweck eines Einsatzes gefährdenden Mangel an
Menschen oder Material herbeiführt oder den Schutz der Zivilbevölkerung gefährdet, oder
- durch die der Täter an der Sache einen 3 000 Euro übersteigenden
Schaden herbeiführt.
- Wer durch die Tat an der Sache einen 50 000 Euro übersteigenden
Schaden herbeiführt, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu
fünf Jahren zu bestrafen.
Der Anlass zur Veröffentlichung dieser Seite
war die Anfrage eines Rates der Stadt Göttingen (siehe unten). Die
Beantwortung von Anfragen dieser Art gehören seit Jahren zum Standard
der Instituts-Arbeit, daher behandeln en wir dieses Themenfeld hier
exemplarisch.
Im Sinne einer möglichst demokratischen Abhandlung des Themas empfehlen
wir, die Entscheidungen der Stadt Göttingen mit ihren Erfahrungen
mitzubeeinflussen und mit den verantwortlichen Stellen - Stadträten,
Bürgermeister, politische Parteien, ..., Kontakte aufzunehmen - http://www.goettingen.de/
Gerne nehmen wir auch Erfahrungen und Berichte aus
anderen europäischen Städten auf, um eine breit gefächerte Information anzubieten.
Eine Diskussion, die wir mit einem Jugendlichen aus der Schweiz zu diesem Thema
führten, finden sie auf kingbart.htm.
Eine sehr schöne Längsschnitt - Dokumentation über Graffiti
in Göttingen finden sie auf der Seite "goettinger
stadtinfo".
Auf der rechten Seite die Graffiti-Briefmarke der Deutschen Post (2001) als ein
überzeugendes
Argument für die Anerkennung und Wahrnehmung von Graffiti als eigenständiger
Kulturform.
"Graffiti sind die älteste (visuelle,
mediengebundene) Kommunikationsform der Menschheit. Die ersten Zeichen
und Schriften entstanden ungefragt auf Flächen im öffentlichen
Raum." (Siehe dazu auch die Definition des Begriffs Graffiti: http://graffitieuropa.org/definition.htm
)
Zum Sinn oder Unsinn aufgeblähter Polizeiapparate
- die Jagd auf Graffiti-Aktivisten machen - kann man geteilter Meinung
sein. Meist wird hier auf Kosten der Öffentlichkeit "mit Kanonen
auf Spatzen geschossen". Sonderkommissionen der Polizei sind jedoch
Realität und jeder der sich auf Graffiti-Aktivitäten einlässt, sollte
sich vorher gut informieren, damit es kein "böses
Erwachen" gibt...
Information zu allen im Zusammenhang mit Graffiti
relevanten österreichischen Gesetzen bietet das
Rechtsinformationssystem des Bundeskanzleramtes (Suchbegriff Sachbeschädigung
eingeben): http://ris.bka.gv.at/bundesrecht/
Zur Rechtslage in Deutschland und die aktuellen
parlamentarischen Diskussionen können sie sich am besten über die Datenbank
des Deutschen Bundestags informieren, Suchbegriff Graffiti eingeben.
Über die Seite
http://www.inforiot.de/thema/graffiti.php
kommen sie zu einigen
Web-Adressen wo direktive, nützliche Verhaltensregeln im Falle von Beschuldigung
und Verhaftung mitgeteilt
werden:
Einen umfassenden Überblick
über legale Flächen für Sprayer (walls of fame) in verschiedenen
deutschen Städten finden sie bei HipHop.de: http://www.hiphop.de/de/home.cfm?p=217&CFID=3446391&CFTOKEN=4613088
26.07.2004
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Ein Beispiel dazu welche Konsequenzen
exzessives Tagging haben kann.
Bericht im KURIER vom 17.07.2004, S. 12 |
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6.1.2004
Wandmalerei, Fassadengestaltung
- einige schöne Beispiele aus Bremen und anderen Städten: http://www.mioch.net/
Während
in manchen Städten seit Jahren überlegt wird, ob Wände für Sprayer
freigegeben werden sollen, präsentieren andere Städte ihre (künstlerischen)
Graffiti auf den offiziellen Seiten der Stadtinfo: Beispiele Schwerin
und Leipzig
.
4.12.2002
Auf die Anfrage wegen legalen Flächen in Frankfurt-Höchst
kam folgender Hinweis von Saul
Len:
"U-Bahnstation Höhenstraße gibt's eine legale Fläche."
18.8.2002
Info von FRESH zu legalen walls in Nürnberg:
Also ich kenn nicht alle Orte, wo man legal sprühen
kann in Nürnberg! Die ich kenn, zähl ich mal auf:
Desi - Gostenhof, Lindenhain - Fürth, Rothenburgerstrasse, Ziegelstein
und bei Jams auch im Erlangener E-Werk
Das sind die, die ich bis jetzt kenne. Bei fragen schickt mir ne e-mail:
j.b-fresh-man@web.de
2.8.2002
Legale Wände für Sprayer in Klagenfurt (Kärnten,
Austria)
Eine Anfrage beim Magistrat der Stadt Klagenfurt
brachte rasche Aufklärung (innerhalb eines Tages) hinsichtlich der
unten wiedergegebenen Problematik. Es erreichte uns ein e-mail von Frau
Manuela Tertschnig aus dem Büro des Bürgermeisters, sie teilt folgende
Flächen als offiziell freigegeben mit:
1.) pfeiler der autobahnbrücke über den lendkanal
(bitte nicht die pfeiler der eisenbahnbrücke!!!)
2.) wand des gebäudes vor dem tanzstadl (messeplatz) im bereich
rosentalerstraße
Weiters kam ein FAX von Rene Cerne vom Klagenfurter
Bürgerservice - in dem übermittelten Text werden drei legale Flächen
bekanntgegeben:
-
Eisenbahn- und Autobahnunterführung Tarviser
Strasse
-
Bayer's Bierhalle am Messegelände
-
eine Wand des Verlagshauses der Kleinen Zeitung
in der Hasnerstrasse
Aus dem FAX geht weiters hervor, dass der
Jugendreferent der Stadt auf der Suche nach weiteren legalen Flächen
ist - Angebote von interessierten Bürgern werden unter der Klagenfurter
Nummer 0463/537-2300 entgegengenommen.
Abschließend erlauben wir uns, der Stadt
Klagenfurt zu ihrem wirklich raschen Service zu gratulieren. In anderen
Städten kann eine einfache Beantwortung dieser Art oft wochenlang dauern!
Hier unsere Anfrage:
Sehr geehrter Herr Bürgermeister! Es wandte sich heute ein junger
Klagenfurter mit folgendem e-mail an uns:
"hallo! ich hab im internet gehört, das rosentalerstr,
villacherstr und hasnerstr. legale wände haben.. ich ging zum magistrat
und die meinten es gäbe sowas nicht! ich ging ein zweites mal hin und
fragte rosentalerstr. da war sie plötzlich frei.. ich will dort
trotzdem nicht malen, da die polizei anscheinend nichts davon weiß! am
besten wäre eine schriftliche bestätigung vom klagenfurter bürgermeister...
ich würde mich wirklich sehr freuen, wenn ihr irgendwo solch eine bestätigung
auftreiben könntet.. bitte benachrichtigt mich per email und auf eurer
seite! vielen dank NASTY"
Wir ersuchen Sie, uns jene Flächen bekanntzugeben, wo junge Spray-Künstler
in Klagenfurt offiziell und ohne Repressionen befürchten zu müssen,
ihrem Hobby nachgehen können.
Mit der Bitte um baldige Antwort, freundliche Grüße, Mag. Norbert
Siegl
8.7.2002
Saul Len vom Frankfurter
Graffiti-Archiv übermittelte einige interessante Web-Adressen:
Bericht über das Vorgehen von BGS-Beamten gegen
Writer:
http://germany.indymedia.org/2002/07/25675.shtml
Über die Seite kommen sie zu einigen
anderen Web-Adressen wo wirkliche, direktive Verhaltensregeln mitgeteilt
werden:
http://www.inforiot.de/thema/graffiti.php
15.6.2002
Es kommen immer wieder
(konstruiert wirkende) Anfragen, in denen kurz die Situation geschildert
wird, dass Sprayer Probleme mit der Polizei haben. In der Graffiti-News
Nr. 8 haben wir dazu (zum Raum Berlin) eine offizielle Antwort der
Berliner Senatsverwaltung veröffentlicht.
Hier eine Anfrage, die uns
gestern erreichte - falls jemand generelle Auskunft geben kann, ersuchen
wir um Mitteilung:
guten tag!
ein freund und ich waren "malen"
da kam die polizei und verfolgte uns zu fuss über die autobahn!! ich
konnte unerkannt entkommen, die tasche meines kollegen wurde mit samt
busticket und namen von der polizei einkassiert!!!
sie wissen das er es wad er hat es auch
zugegeben!!! nur ich bin immer noch unerkannt!!!! ich bin 18 und mach
ne ausbildung!! ich habe angst das mein kollege alles erzählt und
mein name dabei fällt!!
ich wollte fragen was mir passieren kann
und wie ich mich gegen die polizei "schützen" kann?????
6.6.2002
Einen engagierten und informativen Artikel
aus Neubrandenburg zur
aktuellen politischen Diskussion über Graffiti finden sie in der Graffiti-News
Nr.21!
1.3.2002
Saarbrücken:
sehr geehrte herren und damen, erst mal find ich es sehr gut, dass es jetzt so etwas
wie eine vermittlung für legale wände gibt, ich komme aus ... , hier
gibt es für leute wie mich, die wirklich sehr daran intressiert wären,
eine legale wand zu bemalen, so gut wie gar keine möglichkeit, ausser
halt illegal zu malen, nur das mache ich nicht, das risiko gehe ich
nicht ein, da sehr viele leute letzte zeit aufgeflogen sind, ich hatte
ab und zu mal die chance, mich an der wand zu probiern, auf jams und in
anderen städten wie trier und schwerin, wo es legale flächen gibt,
hier in ... gibt es zwar ein paar, nur die hat sich ein sprüher, der
schon lange dabei ist und natürlich dadurch gut ist, alle reserviert für
sich und seine leute, ich habe keinen kontakt zu ihm, ich möchte meine
eigenen mauern, dabei gibt es unten am fluss eine hall of fame, die vor
einigen jahren mal legal war, die aber jetzt illegal ist, wobei ich das
nicht verstehen kann, es würde dort niemanden stören, die kompletten
brückenpfeiler sind schon bemalt, es wäre die ideale stelle zum malen,
einfach mal, um zu üben, seine künstlerischen eindrücke frei zu
lassen, und vielleicht würde ich dadurch auch gut werden und könnte
aufträge annehmen, ich will nichts zerstören, ich will nur eine legale
wand, an der ich mich ausleben kann! vielleicht können Sie mich und
auch viele andere sprüher representiern und kontakt zur stadtverwaltung
oder zum bürgermeister aufnehmen, denn ich denke, Sie ernten mehr
respekt als ich selbst,
es würde mich sehr freuen, mit freundlichen gruessen, JZ
Unser Brief an
diverse Bürgermeister, Fraktionsmitglieder der Parteien und die größte
Tageszeitung von Saarbrücken:
Sehr geehrte Damen und Herren!
Es wandte sich vor kurzem eine junge Künstlerin
an uns, die beklagt, dass es für sie in Saarbrücken keine Möglichkeit
gibt, legal an offiziellen Wänden zu sprayen.
Es ist dies ein Problem, das im gesamten
deutschsprachigen Raum immer wieder auftritt und leider mit eine der
Ursachen für Illegalität und oft sehr unangenehme Konsequenzen für
betroffene Jugendliche.
Wir ersuchen sie daher, uns Möglichkeiten
bekannt zu geben, die wir gerne an die betroffene Künstlerin
weiterleiten.
Mit freundlichen Grüssen, Institut für Graffiti-Forschung
13.3.2002
Sehr geehrte Damen und Herren,
Herr Bezirksbürgermeister Günter Prell würde gerne mit der Künstlerin
"JZ" in Verbindung treten, um deren Vorstellungen kennen zu lernen. Ich bitte Sie dies entsprechend weiterzugeben.
Mit freundlichen Grüßen
i.A.
Elisabeth Quirin-Laudani
14.3.2002
liebe graffitiforschung, ist ja schon mal eine gute reaktion, dass der bezirksbürgermeister sich mit mir treffen möchte, nur ehrlich gesagt, weiss ich da nicht genau, was mich erwartet, vielleicht steht er mir dann mit dem kompletten bgs mop gegenüber und nimmt mich fest und hängt mir irgendwas an, obwohl ich nie was verbrochen hat, oder die wollen mich als spitzel oder so, nur da spiel ich net mit, weil ich keinen kontakt zur scene hab, bin eher für mich intressiert!!!
vielleicht können sie mir meine angst nehmen und mich in schutz nehmen, die dame der saarbrücker
zeitung (denk ich mal) unterscheidet leider net legale von illegaler kunst!! das da ein paar sprüher busse besprühen hat nichts mit legalen wänden und leuten die welche wollen zu tun!!
ich möchte dem bezirksbürgermeister erst mal gegenüber anonym bleiben, vielleicht können sie ihn vorab fragen, was er mit mir vor hat, ob er schon irgendeine idee hat oder projekte planen will, oder warum will er sich gleich mit mir persönlich treffen? ich hab noch nicht viel vorzuweisen! deswegen soll er sich net so viel von mir versprechen, ich bin leider kein profi, wie sollte ich auch ohne möglichkeit??
vielleicht können sie ihm dies vorab mitteilen, das wäre sehr nett von ihnen, mit freundlichen grüssen, jz
Sehr geehrter Herr Bürgermeister!
Wie gewünscht habe ich das mail an "JZ" weitergeleitet - hier ihre Reaktion.
Nach den Erfahrungen, die manche Sprayer mit der Öffentlichkeit machten, ist natürlich eine gewisse Paranoia verständlich.
Eine Kommunikation über so viele Ecken laufen zu lassen ist kompliziert, wir ersuchen sie trotzdem darum, auf die Fragen von jz einzugehen - wir werden das mail weiterleiten! Vielleicht gelingt es ja, soviel Vertrauen zu schaffen, dass wir uns aus dieser Kommunikation zurückziehen können.
Mit Gruß
15.05.2012
Sehr
geehrte Damen und Herren,
Mein
Name ist ... und ich sitze für die SPD im Rat der Stadt Göttingen
(Niedersachsen, Deutschland).
Andere
Parteien versuchen zur Zeit, Graffitisprayern durch hohe Strafen und
restriktive Maßnahmen ihr Handwerk zu legen. Dabei ist jedoch deutlich
erkennbar, dass sich in unserer Stadt inzwischen eine Szene
herausgebildet hat, für die Sprayen nicht nur aufgrund der Illegalität
interessant ist, sondern die Ihre Bilder als Kunst verstehen. Da meine
Fraktion dieser Gruppe die Möglichkeit geben möchte, Ihre Kunst legal auszuüben, wollen wir bestimmte Wände von öffentlichen Gebäuden in
unserer Stadt (z.B. Schulwände, Sporthallen, Parkhäuser/Garagen usw.)
für Graffiti freigeben. Ich befinde mich zur zeit auf Research im Internet,
da ich mich informieren möchte, ob es in anderen Städten so etwas gibt
und ob dieses zu etwas geführt hat? Bei meinen Nachforschungen bin ich
auf Ihre Seite gestoßen und erbitte mir nun Ihre Hilfe, da ich auch bei
der Durchsuche Ihrer angebotenen links nicht fündig geworden bin.
Mit
der Bitte um Antwort,
...,
Ratsherr
der Stadt Göttingen
Sehr geehrter Herr ...!
Sie sprechen hier eine
Auseinandersetzung an, die offenbar in jeder Stadt neu geführt werden
muss:
Wir begrüßen die von
ihnen angesprochene Linie, den spraywilligen Jugendlichen ‚legale Wände’
anzubieten. Eine Vorgangsweise, die heute international – bei klugen
Stadtverwaltungen (etwa Potsdam, München, Innsbruck, Wien, ...) -
verbreitet ist und die dazu führt, dass das kreative Potential gebunden
wird und die Jugendlichen sich auf die eigentliche künstlerische Seite
des Sprayens konzentrieren können... Ergebnis sind meist sehr schöne
Werke an den "walls of fame" einerseits, andererseits die Reduktion ‚wilder’ Werke – dass
es diese aber auch weiterhin in einem gewissen Ausmaß geben wird, liegt
in der Eigenart dieser Kommunikations- und Kulturform...
Als katastrophal
erweisen sich hingegen restriktive Maßnahmen:
sie führen meist zu
Vandalismus (gegen öffentliches Eigentum gerichtet) und einer Zunahme
eher unschöner Sprayereien, einem aufgeblähten Polizeiapparat
(Sonderkommissionen), Kriminalisierungen, Sozialfällen, die ihre
Schulden nicht bezahlen können, und somit zu großen Kosten für die Öffentlichkeit ...
Wir sind gerne bereit
– sollte die Stadt Göttingen dies wünschen – ein Gutachten zu
erstellen. Abgesehen davon würden wir uns freuen, wenn sie uns über
die weiteren Entwicklungen am laufenden halten.
Mit freundlichen Grüssen
S. Schaefer-Wiery
Institut für Graffiti-Forschung
Einige Worte zur
weiteren Entwicklung der Kommunikation mit Göttingen:
Der Ratsherr rührte
sich noch einige Male bei uns, bat aber darum, nichts davon im Internet
zu veröffentlichen. Wir kennen inzwischen diese Form der
Geheimniskrämerei sehr gut. Meist wird auf diese Art versucht,
besonders billig zu einem Gutachten zu kommen und Argumente zu akquirieren,
die dann meist ohne Nennung der Quelle genützt werden ... .
Hier einige Infos zu 'walls of fame' in anderen
europäischen Städten:
In Innsbruck/Austria musste die Anerkennung
der american graffiti als eigener Kulturform hart erkämpft werden. Es
gab sogar Versuche eines Politikers, Kopfgeldprämien für Hinweise auf Sprayer
durchzusetzen. Umso mehr freuen wir uns, dass inzwischen ein relativ großes
Gelände für künstlerische Aktivitäten freigegeben wurde:
... 'Nach langen Diskussionen schloss sich auch die Stadt
Innsbruck der Vorgangsweise kluger Stadtverwaltungen an und stellt
mit einstimmigen Stadtsenatsbeschluss Flächen für Sprayer zur
Verfuegung.
Folgende Graffiti-Wände stehen ob sofort für die
künstlerische Gestaltung zur Verfügung:
Rund 100 Laufmeter an der gesamten Leichtathletiktribüne
(Tivoli-Alt), 6 Meter Betonwand im Süden vor dem Garderobengebäude und 16 Meter beim Nordeingang (Einfahrtstor) des
Tivoli-Alt-Stadions. An der Rückseite des Haupteingangs des Tivoli
Schwimmbades sind es 34 Meter, beim Osteingang (Anton-Eder-Strafle)
16 Meter. Beim Eingang zu den Stehplätzen Nord im Tivoli-Alt können 6
Meter und 4 Meter beim Südeingang bemalt werden.
Zur Spraydose kann auch in der Fußgängerunterführung zwischen Tivoli Alt und Eisstadion und an der Begrenzungsmauer zwischen
Montessoristrasse und Areal Eisstadion gegriffen werden.
Die Flächen werden unentgeltlich den Graffiti-Künstlern
zur Verfügung gestellt: auf eigene Kosten,
Verantwortung und Haftung und jederzeit widerrufbar.' ...
In Wien gibt es insgesamt drei große legale
Wände: zwei im Bereich des Donaukanals (wovon eine bis 2006 wegen
Bauarbeiten gesperrt ist) und eine auf der Donauinsel im
Bereich Nordbrücke (Floridsdorf).
Vorbildlich ist die Vorgangsweise der Stadt Potsdam:
Wie wir bei unseren Forschungen (Graffiti Dokumentation Deutschland,
1996) feststellten, befindet sich ein großer wall direkt im Zentrum (Nähe Dom). Weiters wurden die Wartehäuschen im
Bereich der öffentlichen Verkehrsmittel in Auftragsarbeit von Sprayern
sehr schön gestaltet.
Sind 'Graffiti' Kunst?
Mit dieser Frage wandte sich ein Redakteur der Wochenzeitung für Politik und
Kultur "Junge Freiheit", Berlin, an uns. Eine völlig unsinnige
Fragestellung - in meiner Beantwortung wies ich darauf auch hin
bzw. ging gar nicht darauf ein. Dem Redakteur war dies aber wohl zu
wenig offensichtlich und so benützte er meine Antwort zur Konstruktion
einer pro und contra - Debatte mit einem Vertreter des Schweizer
Hausbesitzerverbandes.
Diese konstruierte Debatte wurde in der Zeitung "Junge
Freiheit" veröffentlicht und dann noch zusätzlich in die
Publikationen des HEV
Zürich aufgenommen (ungefragt!) und auch über Internet zugänglich
gemacht...
Pro
von Mag. Norbert Siegl, Projektmanager des Institutes für Graffiti-Forschungen in Wien
Graffiti sind weit mehr als “Kunst". Sie sind eine eigenständige Kultur- und Kommunikationsform,
und entstehen
immer “ungefragt" im öffentlich zugänglichen Raum. Ihre Erforschung ist ein internationales
sozialwissenschaftliches Anliegen.
Zu diesem Zweck entstand hier in Wien mit dem Institut für Graffiti-Forschung die erste institutionalisierte Forschungsstätte auf
diesem Gebiet und mit der Website http://graffitieuropa.org
wurde eine europäische Informationsstelle zum Thema
eingerichtet, um Wissenschaftlern verschiedener Disziplinen ein Forum zu bieten.
Es gilt als gesichert, dass Graffiti die älteste Kommunikationsform und ein integrierter Bestandteil der Menschheitskultur sind
und dass sich immer jene Gruppen über Graffiti und die freie Kommunikation im öffentlichen Raum “zu Wort" melden, deren
Anliegen ansonsten unterrepräsentiert sind. Also vor allem Gruppen, die extremere und/oder innovative
gesellschaftliche Positionen vertreten meist junge Menschen. Die spezielle Form der
Sprayer-Kultur, die immer wieder die Gerichte beschäftigt, ist erst seit etwa 30 Jahren bekannt und
die jüngste der Graffiti-Varianten. Hier findet man den Versuch Jugendlicher, ihre
Anliegen künstlerisch zu “veredeln", gestaltend in die Umwelt einzugreifen und so auf sich aufmerksam zu machen.
Inzwischen sind die Sprayer als attraktiver Markt entdeckt, und die Farbenindustrie verkauft deklarierten Graffiti-Lack in
Spray-Dosen. Die Motive der Graffiti-Aktivisten fanden Eingang ins Repertoire der Werbegrafik, Aerosol-Art wird in Kunstakademien
unterrichtet und einigen Sprayern gelang es, als Künstler anerkannt zu werden. Um so zwiespältiger ist es, dass diese Formen
der Jugendkultur immer wieder Anlass zu existenzbedrohenden Strafen geben. Diese Kulturform nur unter juristischen Aspekten
betrachten zu wollen, stellt eine unzulässige Einengung dar. Vielmehr sollte der Gestaltungswille Jugendlicher als Recht
anerkannt sein, solange dabei nicht die öffentliche Sicherheit gefährdet ist.
Contra
von Paco Oliver, HEV (Hauseigentümer-Verband) Zürich
Eine Graffitiattacke kann über Nacht eine gepflegte Straße in eine heruntergekommene verwandeln. Ein mit Graffiti
“verschönerter Stadtteil wirkt nicht lebendiger, sondern als wäre er von seinen Bewohnern aufgegeben worden. Aus dieser
Einleitung geht wohl schon hervor, dass Graffiti aus der Sicht der betroffenen Hauseigentümer unerwünscht sind.
Rechtlich ist die Lage klar: Gegen den Willen des Eigentümers angebrachte Graffiti stellen eine Sachbeschädigung im Sinne
des Strafgesetzbuches dar und werden auf Antrag bestraft. Dass die Absicht des Sprayers möglicherweise nicht eine
Schädigung, sondern vielmehr eine Verschönerung war, spielt rechtlich keine Rolle. Entscheidend ist, dass er sie ohne die
Zustimmung des Eigentümers ausgeführt hat. Insofern stellt sich die Frage, ob Graffiti Kunst sind, unter
rechtlichen Gesichtspunkten überhaupt nicht. Selbst wenn es sich beim Sprayer um Michelangelo persönlich handelte, hätte er nicht das
Recht, fremdes Eigentum von sich aus umzugestalten. Die gestellte Frage liegt auf einer ganz anderen, vom Recht völlig unabhängigen Ebene. Zweifellos können Graffiti einiges über
unsere Zeit aussagen und insofern ein Dokument mit kultureller Bedeutung im allerweitesten Sinne darstellen. Das trifft auch auf
die aus der Antike erhalten gebliebenen Kritzeleien (Graffiti) an Hauswänden und in öffentlichen Toiletten zu. Das bedeutet aber
noch lange nicht, dass sie als Kunst zu bezeichnen sind. Was Kunst ist, definiert bekanntlich jeder Kulturkreis, jede Epoche anders. Insofern ist nicht auszuschließen, dass einzelne
Graffiti aus einer ganz bestimmten Optik heraus als Kunst verstanden werden. Leider kommt das Sprayen ohne eine gewisse
subversive Komponente offenbar nicht aus, weshalb wirklich gute legale Graffiti eine Seltenheit sind.
Übrigens: Beim überwiegenden Teil aller Graffiti handelt es sich um nichts anderes als elende Schmierereien, die auch so
genannt werden sollten.
ifg, 2012
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